Bestimmung der Referenzhaushalte sowie Auswirkungen einer Bereinigung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2008 im Rahmen der Regelbedarfsermittlung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bis zu welchem Nettoeinkommen erstrecken sich die von der Bundesregierung als Referenzhaushalte betrachteten Haushalte?<br /> <br /> Wie hoch wären die Regelbedarfe auf Grundlage der Ergebnisse der EVS 2008 ausgefallen, wenn die Bundesregierung den methodischen Weg verfolgt hätte, die EVS 2008 um die Haushalte zu bereinigen, die existenzsichernde Leistungen erhalten, und anschließend die verbleibenden Haushalte in Quintile eingeteilt hätte, um dann das unterste Quintil als Referenzgruppe zu betrachten?