Besteuerungsverfahren für die geplante Brennelementesteuer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind die 2,3 Mrd. Euro, die die Bundesregierung über eine Brennelementesteuer einnehmen will, als „Netto“-Einnahmen also reine Zusatzeinnahmen oder als „Brutto“-Einnahmen, von denen steuerliche Mindereinnahmen aus anderen Steuern wie der Körperschaftsteuer infolge der Einführung der Brennelementesteuer abgezogen werden müssen, um die tatsächlichen steuerlichen Mehreinnahmen zu errechnen, zu verstehen, und falls die Bundesregierung eine „Brutto“-Betrachtung vornimmt, wie hoch ist dann der dann noch verbleibende Betrag, den die Bundesregierung für das Erreichen ihrer Haushaltsziele unter dem Strich veranschlagt?