Besteuerung von Zuwendungen in Form einer geschäftlich veranlassten Bewirtung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Besonderheit einer geschäftlich veranlassten Bewirtung bewirkt, dass diese für die bewirtete Person zugleich Betriebseinnahme und Betriebsausgabe darstellt (vgl. die Antwort auf die Mündliche Frage 53 des Abgeordneten Dr. Axel Troost, Plenarprotokoll 18/13, Anlage 27), und stimmt die Bundesregierung damit überein, dass keine Rechtsgrundlage existiert, eine Zuwendung in Form einer geschäftlich veranlassten Bewirtung im Sinne des § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 EStG von vornherein aus dem Anwendungsbereich des § 37b EStG auszuschließen (bitte mit Begründung)?