Besteuerung von Vorteilen aus einer Bewirtung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung angesichts der neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. Urteil vom 16. Oktober 2013, VI R 52/11) zur Pauschalierung von Sachzuwendungen nach § 37b des Einkommensteuergesetzes (EStG) weiterhin an der Verwaltungsauffassung der Steuerfreiheit von Vorteilen aus einer Bewirtung i. S. d. § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 EStG gemäß R 4.7 Absatz 3 der Einkommensteuer-Richtlinien fest, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Fallzahlen von Steuerpflichtigen, die die Regelung des § 37b EStG in Anspruch nehmen?