Besteuerung von Bier sowie des Limonadenanteils in Biermischgetränken
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung bei der Berechnung der Biersteuer anhand des Stammwürzegehaltes anstatt anhand des Alkoholgehaltes im fertigen Produkt, und welchen lenkungspolitischen Zweck erfüllt die Besteuerung des Limonadenanteils in Biermischgetränken?