Besteuerung von Alterseinkünften ehemaliger Grenzgänger
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen zieht die Bundesregierung im Hinblick darauf, dass nach Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes seit 2005 die Renten des deutschen Rentenversicherungsträgers unabhängig vom Wohnsitz der Rentnerin/ des Rentners in Deutschland versteuert werden und dies zur Folge hat, dass frühere Grenzgängerinnen und Grenzgänger eine Steuererklärung in beiden Ländern abgeben müssen, ohne dass die steuerlichen Freibeträge in Deutschland geltend gemacht werden können und die Betroffenen so im Ergebnis steuerlich stärker belastet werden als wenn alle Alterseinkünfte in nur einem Land versteuert würden, in Betracht, um zwischen ehemaligen Grenzgängerinnen und Grenzgängern und Rentnerinnen und Rentnern, die alle Alterseinkünfte in einem Land versteuern (konkret in Deutschland oder Frankreich), eine Gleichbehandlung zu erzielen?