Besteuerung und Offenlegung bestimmter Informationen von Briefkastenfirmen mit nicht handelbaren Aktien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern unterliegen nach Kenntnis der Bundesregierung die Geschäfte von Briefkastenfirmen, die auf dem Besitz von nicht an der Börse handelbaren Aktien basieren, einer Besteuerung sowie der Offenlegung entsprechender Information gegenüber dem Bundesfinanzministerium und dem Deutschen Bundestag?