Besteuerung nikotinhaltiger E-Zigaretten-Liquids
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern ist es nach Einschätzung der Bundesregierung mit der EU-Tabaksteuerrichtlinie (2014/64/EU) vereinbar, nikotinhaltige E-Zigaretten-Liquids im Rahmen des Tabaksteuergesetzes zu besteuern, obwohl nikotinhaltige E-ZigarettenLiquids keinen Tabak enthalten, und inwiefern ist es nach Einschätzung der Bundesregierung mit der EU-Tabaksteuerrichtlinie (2014/64/EU) vereinbar, Heat-Not-Burn-Produkte im Tabaksteuergesetz als Rauchtabak zu klassifizieren sowie als Pfeifentabak zu besteuern und gleichzeitig eine zusätzliche Steuer für Heat-Not-Burn-Produkte innerhalb der Klassifizierung als Rauchtabak zu erheben?