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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-66639

Besteuerung des Einkommens von in Deutschland lebenden eritreischen Staatsangehörigen oder deutschen Staatsangehörigen eritreischer Abstammung durch Eritrea

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, das Eritrea das Einkommen von in Deutschland lebenden und wirtschaftenden eritreischen Staatsangehörigen oder deutschen Staatsangehörigen eritreischer Abstammung entgegen einer schriftlichen Zusicherung der eritreischen Botschaft vom 28. Juli 2011 (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 5. Juni 2012 &quot;Steuergeld für Terroristen&quot;) weiterhin mit 2 Prozent &quot;Aufbausteuer&quot; besteuert (bitte detailliert auf alternative Erhebungsweise eingehen), und wird die Steuer nach Kenntnis der Bundesregierung auch auf Leistungen erhoben, die durch deutsche Steuergelder finanziertwerden? <br /> <br /> Hält die Bundesregierung die Erhebung der &quot;Aufbausteuer&quot; auf das Einkommen von in Deutschland lebenden und wirtschaftenden eritreischen Staatsangehörigen oder deutschen Staatsangehörigen eritreischer Abstammung durch Eritrea für mit dem deutschen Recht und dem Völkerrecht vereinbar (bitte detailliert begründen), und welche Maßnahmen ergreift sie, um das Eintreiben der &quot;Aufbausteuer&quot;, auch auf indirekte Weise (wie etwa die Erhebung von unverhältnismäßigen Verwaltungsgebühren), durch die eritreische Botschaft in Deutschland zu verhindern?