Besteuerung der Gehälter des Personals des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Besteuerung von Gehältern und Bezügen des Personals des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) laut Vertragsentwurf nicht der für EU-Behörden geltenden progressiven Gemeinschaftssteuer unterliegen, und welche Schlussfolgerungen ergeben sich hieraus für die Bundesregierung, hinsichtlich der parlamentarischen Kontrolle des ESM bzw. seiner Ansiedlung außerhalb des EU-Rechts?