Bestellung der Mitglieder des 12. Vorstandes der Conterganstiftung und rechtliche Handlungsfähigkeit des derzeitigen Vorstandes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann hat das BMFSFJ die Mitglieder des 12. Vorstandes der Conterganstiftung für behinderte Menschen bestellt (bitte auch mit namentlicher Nennung), und kam es zum vorzeitigen Ausscheiden und zu Nachbestellungen von Mitgliedern (vgl. § 7 Absatz 3 des Conterganstiftungsgesetzes)? <br /> <br /> Ist aus Sicht der Bundesregierung der derzeitige Vorstand rechtlich handlungsfähig, und welche Auswirkungen hat dies auf die Bearbeitung der Anträge von Betroffenen?