Bestehende Atomhaftung des Mutterkonzerns Électricité de France (EdF) bei Atomreaktorunfällen im Bereich des Energieversorgers EnBW; Existenz eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags zwischen EdF und EnBW
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Muss das französische Energieversorgungsunternehmen Électricité de France (EdF) als der mit der Konzernführung betraute Haupteigentümer des deutschen Energieversorgungsunternehmens EnBW im vollen Umfang seines Vermögens haften, falls es in einem der EnBWAtomkraftwerke zu einem katastrophalen Unfall kommt, und besteht zwischen EdF und EnBW ein Beherrschungs- oder ein Gewinnabführungsvertrag?</span>