Bestätigung über die Feststellung einer Schutzbedürftigkeit von Familienmitgliedern für durch das Relocation-Programm aufgenommene Personen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird den über das Relocation-Programm von den griechischen Inseln aufgenommenen Personen ein Papier oder eine andere Form der Bestätigung, die eventuell aufkommende Missverständnisse bei deutschen Behörden ausräumen kann, vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat oder der Internationalen Organisation für Migration ausgehändigt, aus dem hervorgeht, dass bei ihnen oder einem Familienmitglied bereits eine besondere Schutzbedürftigkeit in Griechenland festgestellt wurde, die zur Aufnahme im Rahmen des deutschen Relocation-Kontingents geführt hat, und wenn nein, warum geschieht dies nicht?