Bestätigung der rechtlichen Position einer getrennten Finanzierung und Realisierung der Projekte Stuttgart 21 und Neubaustrecke Wendlingen-Ulm
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung in der Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages „Rechtliche Zulässigkeit des Ausstieges aus dem Projekt Stuttgart 21“ zu, in der aufgezeigt wird, dass ein einseitiger Ausstieg von Seiten des Landes Baden-Württemberg nicht gegen bundesrechtliche Bindungen verstößt und das Projekt „Stuttgart 21“ den Umbau des Eisenbahnknotens Stuttgart bezeichnet und daher die bisherigen Planungen für die Neubaustrecke Wendlingen–Ulm nicht Gegenstand eines Ausstieges sein können, und hält die Bundesregierung an dem Ausbau dieser Strecke unabhängig von der Realisierung des Projektes „Stuttgart 21“ fest?<br /> <br /> Bestätigt die Bundesregierung die in der gemeinsamen Erklärung zur Realisierung der Projekte „Stuttgart 21“ und „Neubaustrecke Wendlingen–Ulm“ von der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Baden-Württemberg, der Gemeinde Stuttgart, dem Verband Region Stuttgart, der Flughafen Stuttgart GmbH, der Deutschen Bahn AG, der DB Netz AG, der DB Station & Service AG und der DB Energie GmbH festgelegte getrennte Zuordnung der Finanzierungsbeiträge zu den beiden Projekten, und lassen sich die bisherigen Planungen für die NBS Wendlingen–Ulm aktualisiert fortführen?