Bestandsschutzsortenregelung für die Kraftstoffe "Super" und "Super Plus"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum wird die gesetzliche Verpflichtung nach § 3 Absatz 2 und 3 der Zehnten Verordung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (10. BImSchV; Bestandsschutzsortenregelung) durch die Bundesregierung aufrechterhalten?<br /> <br /> Welcher zeitliche Rahmen ist für eine Novellierung der Bestandsschutzsortenregelung nach § 3 Absatz 2 und 3 der 10. BImSchV zu veranschlagen, wenn der Entfall der Schutzsorte E5 umgesetzt werden soll?