Bestandsschutz für den Einkommensfreibetrag
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gilt für den Bestandsschutz für den Einkommensfreibetrag (§ 150 SGB IX-E) der im Dezember 2019 tatsächlich geltende Freibetrag, oder der Betrag, der sich aus dem im jeweiligen Jahr geltenden Regelsatz und der jeweiligen Miete ergibt?