Bestandsnachweis der Bundeswehrmunition im IT-System SASPF
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die erste Teilantwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 46 in der Fragestunde am 24. Mai 2023 (vgl. Plenarprotokoll 20/105, 12768 (A)) so zu verstehen, dass bezüglich der Munitionssituation der Bundeswehr nicht alle im "GEHEIM" eingestuften Gesamtüberblick enthaltenen Datensätze zugleich auch im IT-System SASPF hinterlegt sind (ggf. mit der Bitte um Ausführung, welche Datensätze in SASPF hinterlegt sind, und welche nicht), und warum beantwortet die Bundesregierung nach meiner Auffassung die zweite Teilfrage zum wiederholten Male nicht, in der nach dem Vollzug des Haushaltsgesetzes 2023 in Bezug auf die veranschlagten Mittel für die Munitionsbeschaffung (Kapitel 1405, Titel 554 08) gefragt wird, und verweist stattdessen auf das Haushaltsaufstellungsverfahren 2024, das nach meiner Auffassung keine bindende Wirkung für den Vollzug des gültigen Haushaltsgesetzes 2023 besitzt?