Bessere Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus
Weiterentwicklung des Pflegezeit- u. des Familienpflegezeitgesetzes: Einführung einer "PflegeZeit Plus" von maximal 36 Monaten, Verteilung auf mehrere Pflegende, bis zu dreimonatiger vollständiger Berufsausstieg, Lohnersatzleistung; Reform des Arbeitsrechts: Schaffung einer flexiblen Vollzeit im Teilzeit- u. Befristungsgesetz, Mitgestaltungsmöglichkeit bez. der Lage der Arbeit, Recht auf Homeoffice; Hilfe für Kommunen beim Aufbau von Unterstützungsstrukturen, u.a. bundesweite Notfall-Hotline u. zentrales Register für Betreuungsangebote; Erhöhung des Leistungsbetrags der Verhinderungspflege u. Abschaffung der Sperrfrist für die erstmalige Inanspruchnahme, Anhebung des Entlastungsbetrags auf 250 Euro, Ausbau haushaltsnaher Dienstleistungen