Bessere Bedingungen für den CB-Funk (G-SIG: 09000235)
Fortfall der Auflage einer "Pilottonsperre" bei CB-Feststationen, Aufhebung des Verbots für den CB-Funkverkehr zwischen Feststationen, Festsetzung der monatlichen Grundgebühr auf einen angemessenen Preis, Erhöhung der Ausgangsleistung für die neuen 22-Kanalgeräte FM auf 2 Watt sowie Zulassung von Richtantennen, Offenlegung der Frequenzverteilung im 27-MHz-Bereich, Neugestaltung der Vorschriften über das Betreiben von Funkgeräten kleiner Leistung