Besoldung der künftigen Präsidenten und Abteilungsleiter der im Rahmen der Bundeswehrreform zu errichtenden Ämter
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es zu, dass im Rahmen der Bundeswehrreform die künftigen Präsidenten der zukünftigen Bundesämter mit der Besoldungsgruppe B 9 besoldet werden sollen und dass sämtliche Abteilungsleiter von der derzeitigen Besoldungsgruppe B3 bzw. B4 in B 6 überführt werden sollen?<br /> <br /> Wenn ja, für wie viele Positionen trifft dies zu, und wie bringt die Bundesregierung dies in Einklang mit dem selbsterklärten Ziel der Einsparungen im Verteidigungshaushalt?