Besitzverhältnisse und Rechtslage um das ehemalige Erkundungsbergwerk Gorleben
Im Eigentum der Deutschen Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK) verbliebene Grundstücke in Gorleben, Abgrenzung zwischen bundeseigenen Flächen und Flächen Dritter, Verpflichtungen des Bundes gegenüber der DWK und der Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS), Einkünfte der DWK, Gründe für die bisher nicht erfolgte Auflösung der DWK<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)