Besitz von Gewehren des Typs G36 durch mexikanische Polizeikräfte entgegen der Endverbleibsklausel
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass sich nach Unterlagen des mexikanischen Verteidigungsministeriums alleine in der Provinz Guerrero 1 924 Gewehre vom Typ G36 des Waffenherstellers Heckler & Koch GmbH widerrechtlich entgegen der Endverbleibklausel in Besitz der Polizeikräfte befinden, von denen im Zuge des Ermittlungsverfahrens um die am 26. September 2014 in Iguala sechs erschossenen und 43 entführten Studenten, 36 Sturmgewehre dieses Typs durch die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt wurden, sowie den zahlreichen weiteren Fällen von Menschenrechtsverletzungen in dieser und anderen mexikanischen Unruheprovinzen durch Angehörige der organisierten Kriminalität mit breiter Beteiligung der Polizei auch in Betrachtung auf das derzeit verhandelte Sicherheitskooperationsabkommen, und wird die Bundesregierung künftig Waffenlieferungen nach Mexiko ausschließen bzw. nicht mehr genehmigen (www.imionline.de/2014/04/09/ruestungsexporte-nach-mexiko-ein-update/, www.taz.de/Heckler-Koch-unter-Verdacht/!151034/)?</p>