Besitz bzw. Entzug eines Waffenscheins von verfassungsrechtlich beobachteten rechtsextremen Personen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele V-Leute vom Bundesamt für Verfassungsschutz und von den Landesämtern für Verfassungsschutz in der rechtsextremen Szene besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung einen Waffenschein?<br /> <br /> Wie viele vom Bundesamt/von den Landesämtern für Verfassungsschutz beobachtete und/ oder dem Landeskriminalamt/Bundeskriminalamt (LKA/BKA) oder anderen Behörden bekannte rechtsextreme Personen besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung einen Waffenschein?<br /> <br /> Wie viele vom Bundesamt/von den Landesämtern für Verfassungsschutz beobachtete und/ oder dem LKA/BKA oder anderen Behörden bekannte rechtsextreme Personen, die einen Waffenschein besitzen, wurde dieser nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2012 entzogen?<br /> <br /> Die Antworten zu den Fragen 19 bis 21 sind als "VS – Nur für den Dienstgebrauch" (VS-NfD) eingestuft. Sie werden mit gesondertem Schreiben an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages weitergeleitet und sind dort für jeden Abgeordneten einzusehen.