Besetzung von Gebieten im Norden Syriens durch die Türkei
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit teilt die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis (auch nachrichtendienstlicher) die Auffassung, dass zwei Jahre nach Eroberung der Region um Asas, Al-Bab und Dscharablus im Norden Syriens durch die Türkei de facto ein türkisches Protektorat entstanden ist, und wenig darauf hindeutet, dass Ankara bald wieder abziehen wird (AFP vom 18. November 2018), und inwieweit hat die Bundesregierung inzwischen Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass alle verfügbaren Indizien mit hoher Plausibilität auf eine dauerhafte Besetzung der Türkei im Norden Syriens deuten, die nicht im Einklang mit dem Völkerrecht steht (Bundestagsdrucksache 19/2871, Frage 28)?