Besetzung des Gemeinsamen Ausschusses der EU und Großbritannien im Rahmen des Brexit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie soll der im Brexit-Austrittsabkommen vorgesehene Gemeinsame Ausschuss zwischen der EU und Großbritannien nach Kenntnis der Bundesregierung genau besetzt werden, damit im Streitfall hinsichtlich der Umsetzung des Abkommens die Interessen der EU ausreichend zur Geltung kommen können, und welche Rolle sollte nach Ansicht der Bundesregierung den Mitgliedstaaten hinsichtlich des Gemeinsamen Ausschusses zukommen?