Beseitigung des Missstands unzulässiger Gebühren bei Banken im Privatkundengeschäft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, anlässlich des Missstands überhöhter und unzulässiger Gebühren von Banken im Privatkundengeschäft – z. B. für Benachrichtigungen oder für Erträgnisaufstellungen, die Verbraucherinnen und Verbraucher für das Finanzamt benötigen – tätig zu werden, und sollte die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf sehen, und warum nicht?