Beseitigung der Rechtsunsicherheit bzgl. dem Vorhandensein von PIN-Pad an öffentlich zugängliche Ladepunkten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, die aktuelle Rechtsunsicherheit, ob öffentlich zugängliche Ladepunkte zur Abwicklung des Bezahlvorgangs über ein PIN-Pad verfügen müssen oder nicht, auszuräumen, und wenn ja, wird es gemäß der Ladesäulenverordnung verpflichtend, dass zum kontaktlosen Bezahlen ein PIN-Pad benötigt wird, oder wird ein Kartenlesegerät ausreichend sein?