Beschwerden über den Unterricht und die Leitung der Deutschen Schule im saudi-arabischen Riad; Begrenzung der Amtszeit des dortigen Vorstandsvorsitzenden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Liegen der Bundesregierung Beschwerden über den Unterricht an oder über die Schulleitung der aus Steuermitteln erheblich geförderten Deutschen Schule Riyadh vor, und wenn ja, wie verschafft sie diesen Beschwerden Abhilfe?<br /> <br /> Trifft es zu, dass die Satzung der Deutschen Schule Riyadh die Amtszeit von Vorstandsmitgliedern auf höchstens drei Jahre begrenzt, der aktuelle Vorstandsvorsitzende aber bereits seit 2003 Vorstandsmitglied ist?