Beschwerden im Zusammenhang mit anlasslosen Personenkontrollen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche qualitativen und quantitativen Angaben kann die Bundesregierung zu Beschwerden im Zusammenhang mit Maßnahmen nach § 22 Absatz 1a und § 23 Absatz 1 Nummer 3 des Bundespolizeigesetzes und deren Bewertung durch die Bundespolizei in den Jahren 2022 und 2023 machen, und wie begründet die Bundesregierung, dass im aktuellen Entwurf für eine Reform des Bundespolizeigesetzes weiterhin Befugnisse zu anlasslosen Kontrollen vorgesehen sind, obwohl zahlreiche Organisationen, darunter die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz und der UN-Ausschuss gegen Rassismus, seit Jahren kritisieren, dass solche Kontrollen ohne konkreten begründeten Verdacht in der Praxis zu diskriminierendem Racial Profiling führen (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/4961, Vorbemerkung der Fragestellenden), und obwohl beispielsweise Amnesty International diese Kritik mit Blick auf den aktuell vorliegenden Gesetzentwurf noch einmal bekräftigt hat ("Deutschland: Neuer Entwurf für Bundespolizeigesetz schützt nicht vor rassistischen Kontrollen", Pressemitteilung vom 13. März 2024)?