Beschuss von Gefangenenlagern entlang des Frontverlaufs in Libyen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Vorfällen in den so genannten Detention Centers, die entlang des Frontverlaufs in Libyen liegen, insbesondere im Hinblick auf die Vorfälle in Qasr bin Gashir (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage auf Bundestagsdrucksache 19/10041), aber auch in Tajoura, welches nach Angaben von „Ärzte ohne Grenzen e. V.“ (vgl. www.aerzte-ohne-grenzen.de/presse/libyen-tripolis-fluechtlinge-beschossen) ebenfalls beschossen worden sein soll, und aus welchem Grund hält die EU nach Kenntnis der Bundesregierung weiter an der Zusammenarbeit mit der Einheitsregierung fest, der die Detention Centers unterstehen?