Beschuss bewohnter Gebiete in der Ukraine durch die ukrainische Armee
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Betrachtet die Bundesregierung die Entscheidung der ukrainischen Armeeführung, zum Zweck der "Vernichtung von Separatisten" auch bewohnte Stadtgebiete zu beschießen oder zu bombardieren und damit den Tod von unbeteiligten Zivilistinnen und Zivilisten in Kauf zu nehmen, im Sinne der Genfer Konvention als "verhältnismäßig" (bitte begründen), und welche Auffassung vertritt die Bundesregierung generell zum Einsatz von Artillerie und Kampfbombern in und gegen bewohnte Gebiete?</p> <p>Was wird die Bundesregierung unternehmen, sollte sie zu der Erkenntnis kommen, dass die in Frage 10 beschriebenen Angriffe kriegsvölkerrechtlich unangemessen sind, wird sie dann umgehend, öffentlich und direkt bei der Kiewer Regierung protestieren, um diese zur Einstellung des Einsatzes von schweren Waffen gegen die Städte Lugansk und Donezk zu bewegen und sich ebenso für eine strafrechtliche Verfolgung derjenigen einsetzen, die für den Einsatz dieser Waffen gegen bewohnte Gebiete verantwortlich sind (bitte begründen)?</p>