Beschränkungen der Kraftfahrzeugsteuervergünstigungen für Schwerbehinderte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass der § 3a Absatz 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes realitätsfern und überarbeitungsbedürftig ist, wenn Menschen mit Behinderungen nur Handgepäck und andere Personen nur gelegentlich mitnehmen dürfen, obwohl Ehepartner und Lebenspartner den Pkw selbstverständlich oft zusammen nutzen und der Kauf eines Zweitwagens nicht vom Gesetzgeber gewünscht sein kann und außerdem im realen Leben oft deutlich mehr transportiert wird (z. B. größere Einkäufe) als Handgepäck, und wenn ja, inwiefern?