Beschränkung von ehrenamtlich betriebenen Tafeln durch die sogenannte "Drittelregelung"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum wird nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland die Arbeit von ehrenamtlich betriebenen Tafeln durch die sog. Drittelregelung beschränkt, obwohl die dafür einschlägige Verordnung (EG) Nr. 854/2004 dies nicht vorschreibt, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, durch Regelungsabbau ehrenamtlich betriebenen Tafeln die Lebensmittelversorgung von Bedürftigen zu erleichtern (www.rp-online.de/nrw/panorama/tafel-in-wuppertal-einigung-ueber-warme-speisen-mit-lebensmittelamt-aid-1.7178630, Rheinische Post, 2. November 2017)?