Beschränkung des Einsatzes von Pestiziden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Differenzen zwischen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (bitte Positionen zu den einzelnen Dissenspunkten tabellarisch gegenüberstellen) verhindern bislang die Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten "systematischen Minderungsstrategie" als Vorbereitung zum endgültigen Glyphosatausstieg Ende 2023 (vgl. www.sueddeutsche.de/politik/glyphosat-streit-landwirtschaftsministerium-umweltministerium-1.51 26458), und welche konkreten Schritte sind seit Regierungsantritt erfolgt, um das Koalitionsziel, die Glyphosatanwendung "so schnell wie möglich grundsätzlich zu beenden" (siehe Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aus 2018, S. 142), zu erreichen?<br /> <br /> Aus welchen Gründen hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bislang keine Verordnungsvorschläge zur Beschränkung des Einsatzes von Pestiziden etwa in FaunaFlora-Habitat- und Naturschutzgebieten entsprechend dem von der Bundesregierung beschlossenen Aktionsprogramm Insektenschutz vorgelegt (vgl. taz.de/Umweltressort-kritisiert-Agrarministe rin/!5727501&s=Klöckner/), und wann wird das BMEL dies nachholen angesichts der Tatsache, dass die Bundesregierung im September 2019 angekündigt hat, den Einsatz glyphosathaltiger Pestizide ab 2020 deutlich einzuschränken (siehe www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/aktionsprogramm-insektenschutz-1581358)?