Beschränkung des Besitzes, Kaufs und Handels der aktuell frei verkäuflichen Substanzen GBL und 1,4-BD
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, in Anbetracht des Missbrauchs der Substanzen Gamma-Butyrolacton (GBL) oder 1,4 Butandiol (1,4-BD) als "Partydroge" oder als sogenannte "K.O.-Tropfen", den Besitz, Kauf und Handel der aktuell frei verkäuflichen Substanzen GBL und 1,4-BD für Privatpersonen oder Unternehmen zu beschränken, und wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen?