Beschränkung der Kostenerstattung von Heizmaterial für ALG-II-Bezieher auf die Heizperiode von Oktober bis April in einzelnen Jobcentern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung die Praxis eines kommunalen Jobcenters, die Gewährung auf Kostenerstattung für Heizmaterial für Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen und -Bezieher auf eine kreisbehördlich definierte Heizperiode von Oktober bis April für angemessen, und welche Kenntnisse hat sie über solche Regelungen in den Landkreisen?