Beschränkung der Einreise von Personen aus Ländern mit Virus-Mutationen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wieso gehören beim Einreiseverbot aus Ländern mit Virus-Mutationen unverheiratete Paare nicht zur "Kernfamilie", für die Ausnahmen davon gelten (www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/them en/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirusfaqs.htmldoc13738352bodyText3), obwohl die Bundesregierung am 10. August 2020 mit einer Nachweisregelung die Einreise für diese Personengruppe ermöglicht hat (www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2020/08/einreise-unverheirateter-paare.html), und weshalb kommen an den Grenzübergängen statt pauschalen Einreiseverboten nicht umfassende Schnelltests zum Einsatz?