Beschlussfassung über die Ratifikation des Abkommens CETA im Europäischen Rat
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die inhaltliche Beschlussfassung über die Ratifikation von CETA und über die etwaige vorläufige Anwendbarkeit von Teilen des Abkommens im Rat je einstimmig und nicht per qualifiziertem Mehrheitsbeschluss erfolgen muss (siehe z. B. EuZW 2016, 252; bitte begründen), und wenn ja, wird sie gegen einen nicht einstimmig erfolgten Beschluss zu CETA im Rat den EuGH anrufen mit dem Ziel, die Rechtswidrigkeit des Beschlusses feststellen zu lassen (bitte begründen)?