Beschlüsse des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018 zur Migration
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung die Beschlüsse des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018 zur Migration auch für die künftige EU-Kommission als bindend an, und bleibt die Forderung an die künftige EU-Kommission bestehen, "das Konzept regionaler Ausschiffungsplattformen in enger Zusammenarbeit mit den betreffenden Drittländern sowie dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) und der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) zügig auszuloten"?