Beschluss über eine Verlängerung von EU-Sanktionen gegen Russland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hat sich die Bundesregierung nicht gegen einen Beschluss über eine Verlängerung von EU-Sanktionen gegen Russland ohne eine inhaltliche Aussprache im Rahmen des Rates der Europäischen Union oder des Europäischen Rates ausgesprochen (www.handelsblatt.com/politik/international/eu-sanktionen-gegen-russland-italien-stellt-sich-quer/12701224.html), und welche einseitig erfüllbaren Anforderungen stellt die Bundesregierung an Russland, damit sie sich für eine Aufhebung oder Lockerung der Sanktionen aussprechen würde?