Beschluss des Truppendienstgerichts der Bundeswehr zur Duldungspflicht der COVID-19-Schutzimpfung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung die mir zugetragene Information, dass es bei der Bundeswehr eine Empfehlung oder einen Befehl zum Beschluss vom 29. September 2022 des Truppendienstgerichts (TDG) 5. Kammer zur Duldungspflicht der COVID-19-Schutzimpfung, der besagt: "Der Beschluss des TDG ist unbeachtlich […]. Der Beschluss des TDG sollte daher nicht überbewertet und am besten gleich ganz ignoriert werden", geben soll, bestätigen, und wenn ja, wem ist dieses Zitat zuzuordnen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Sachverhalt?