Beschluss des Sicherheitsrates zu Libyen im Widerspruch zur Charta der Vereinten Nationen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Fragestellers, dass der Sicherheitsratsbeschluss zu Libyen (VN-Sicherheitsratsresolution 1973) nicht im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen von 1968 steht, da der Sicherheitsrat nach Artikel 39 nur Maßnahmen nach den Artikeln 41 und 42 empfehlen oder beschließen kann, „um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren oder wiederherzustellen“ und der Sicherheitsrat es versäumt hat, im Entschließungsteil der Resolution zu beschließen, dass die vorgeschlagenen militärischen Maßnahmen zur Sicherung des Weltfriedens oder der internationalen Sicherheit ergriffen werden sollen, und welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung im VN-Sicherheitsrat, um den Krieg in Libyen, der nach Ansicht des Fragestellers im Widerspruch zu Artikel 2 Absatz 4 und 7 der Charta der Vereinten Nationen steht, zu beenden?