Beschluss des nationalen Luftreinheitsprogramms
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hat es die Bundesregierung nach meiner Kenntnis bisher versäumt, das nationale Luftreinheitsprogramm nach Artikel 10 Absatz 1 der EU-Richtlinie 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe fristgerecht zum 1. April 2019 an die EU-Kommission zu übermitteln, und zu welchem konkreten Termin beabsichtigt das Bundeskabinett, das nationale Luftreinhalteprogramm zu beschließen?