Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Veranlassung einer Nutzenbewertung von Arzneimitteln im Bestandsmarkt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie lauten die konkreten Daten, Berechnungsmodelle und Erläuterungen, die die Bundesregierung über die in den "Tragende[n] Gründe[ n] zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Veranlassung einer Nutzenbewertung von Arzneimitteln im Bestandsmarkt nach § 35a Abs. 6 SGB V i.V.m. 5. Kapitel § 16 VerfO" vom 18. April 2013 hinaus gemachten Angaben (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 80 auf Bundestagsdrucksache 17/14397) vom Gemeinsamen Bundesausschuss erhalten hat?