Beschluss des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes
Überschreitung der Regelgrenze zur Kreditaufnahme ohne Erhöhung der bestehenden Kreditermächtigung durch das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 um 208,865 Mrd Euro zur Finanzierung der durch die lang andauernde und sich wieder verschärfende Corona-Pandemie erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Abmilderung sozialer und wirtschaftlicher Folgen, zweckgebundene Zuweisung ergänzender Mittel zum Energie- und Klimafonds; Anpassung des Kontrollkontos nach der rückwirkend geänderten Erfassung der Nettokreditaufnahme der Sondervermögen im Rahmen der Schuldenregel; Zusammenführung der Tilgungsverpflichtungen unter Beibehaltung des bestehenden Tilgungsplans