Beschluss des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes
Überschreitung der Regelgrenze zur Kreditaufnahme durch das Nachtragshaushaltsgesetz 2021 um 213,294 Mrd. Euro wegen der fortbestehenden außergewöhnlichen Notsituation aufgrund des Ausmaßes der andauernden Corona-Pandemie und der erforderlichen Maßnahmen zur Bewältigung der unmittelbaren gesundheitlichen Gefahren, der Folgen für Betroffene und für nachhaltiges volkswirtschaftliches Wachstum; Tilgung der aufgenommenen Kredite im Bundeshaushalt 2026 sowie in den folgenden 16 Haushaltsjahren