Beschluss des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes
Überschreitung der Regelgrenze zur Kreditaufnahme im Haushaltsgesetz 2023 durch die weiter fortbestehende außergewöhnliche Notsituation aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, der durch den Erdgaslieferstopp stark gestiegenen Energiepreise und der Flutkatastrophe im Sommer 2021, Berücksichtigung der tatsächlichen Kreditaufnahme im Jahre 2023 bei der Berechnung der Schuldenbremse 2023 auf Grund der durch Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht möglichen Weiternutzung des Klima- und Transformationsfonds und damit auch weiterer Sondervermögen unter Berücksichtigung der einer Finanzierung durch Umschichtung oder Einnahmeerhöhungen entgegenstehenden Notwendigkeit der Stärkung der Wachstumskräfte; Beibehaltung des bereits am 18. Oktober 2022 beschlossenen Tilgungsplanes<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Anpassung und Zusammenführung der Tilgungspläne des WSF-Energie mit Rückführung der aufgenommenen Kredite im Bundeshaushalt 2031 und in den folgenden 30 Haushaltsjahren sowie des Sondervermögens Aufbauhilfe 2021 mit Rückführung ab dem Bundeshaushalt 2028 und in den folgenden 30 Haushaltsjahren