Beschluss des Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes
Überschreitung der Regelgrenze zur Kreditaufnahme im Haushaltsgesetz 2021 um 86,182 Mrd Euro wegen der weiter fortbestehenden außergewöhnlichen Notsituation aufgrund der Corona-Pandemie mit erheblicher einnahmen- und ausgabenseitiger Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage, Fortsetzung der Konjunktur- und Krisenbewältigungsmaßnahmen zur Begrenzung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen und Bekämpfung der unmittelbaren gesundheitlichen Gefahren; Tilgung der aufgenommenen Kredite im Bundeshaushalt 2026 sowie in den folgenden 16 Haushaltsjahren<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Erhöhung der Überschreitung der Regelgrenze auf 164,227 Mrd Euro