Beschluss des Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes
Vorlage eines überarbeiteten Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2021 mit deutlich reduzierter Neuverschuldung, Überschreitung der Regelgrenze zur Kreditaufnahme um 70,072 Mrd Euro wegen der andauernden außergewöhnlichen Notsituation aufgrund der Corona-Krise und der zu ihrer Bewältigung erforderlichen Maßnahmen; Tilgung der aufgenommenen Kredite im Bundeshaushalt 2026 sowie in den folgenden 16 Haushaltsjahren