Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Schienenprojekte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum soll laut dem Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes die Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses nicht für alle Schienenprojekte, sondern nur für solche Projekte, die über den Bedarfsplan Schiene finanziert werden, gelten, und wie begründet die Bundesregierung, dass dadurch ein großer Teil aller Schienenprojekte nicht von der Neuregelung erfasst würden (vgl. Stellungnahme von Allianz pro Schiene e. V. zum Gesetzentwurf)?